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Wenn der Steuerpflichtige die entsprechenden Steuern noch nicht oder nicht vollständig bezahlt hat, muss er vor der Haushaltsabmeldung die Steuerverbindlichkeiten begleichen. Wenn der Steuerpflichtige die Steuern in Raten zahlt und die letzte Rate noch nicht ausgeglichen ist, muss er vor der Haushaltsabmeldung die Steuerverbindlichkeiten begleichen.