Hat eine Person Betriebseinnahmen als Selbständiger, Investor eines Einzelunternehmens, persönlich haftender Partner einer Personengesellschaft, Selbständiger von Vertrags- und Leasinggeschäften oder Selbständiger in anderen Produktions- oder Geschäftstätigkeiten, muss er eine entsprechende Steuervoranmeldung, -vorauszahlung und -abschlusserklärung erledigen. Betriebseinnahmen beinhalten:
(1) Einnahmen eines Selbständigen aus Produktions- oder Geschäftstätigkeiten; Einnahmen eines Investors eines Einzelunternehmens, persönlich haftenden Partners einer Personengesellschaft aus Produktions- oder Geschäftstätigkeiten von einem/einer im Inland registrierten Einzelunternehmen und Personengesellschaft;
(2) gesetzliche Einnahmen eines Selbständigen aus Tätigkeiten in Bildung, Medizinbehandlung, Beratung und anderen entgeltlichen Dienstleistungen;
(3) Einnahmen eines Selbständigen aus Vertrags- und Leasinggeschäften, Unteraufträgen und Untervermietung von Unternehmen und öffentlichen Organisationen;
(4) Einnahmen eines Selbständigen aus anderen Produktions- oder Geschäftstätigkeiten.