Wenn Sie Arbeitsstreitigkeiten wie folgt mit Ihrem Arbeitgeber haben:
(1) Streitigkeiten, die sich aus der Bestätigung von Arbeitsverhältnissen ergeben;
(2) Streitigkeiten, die sich aus dem Abschluss, der Durchführung, der Änderung, der Aufhebung oder Beendigung von Arbeitsverträgen ergeben;
(3) Streitigkeiten, die sich aus der Abberufung, der Entlassung, dem Rücktritt oder dem Verzicht ergeben;
(4) Streitigkeiten, die sich aus Arbeitszeiten, Ruhe- und Urlaubszeiten, Sozialversicherung, Sozialfürsorge, Ausbildung und Arbeitsschutz ergeben;
(5) Streitigkeiten, die sich aus der Arbeitsvergütung, den Kosten für die ärztliche Behandlung bei arbeitsbedingten Verletzungen, der finanziellen Entschädigung oder Kompensation usw. ergeben;
(6) Sonstige Streitigkeiten, die in Gesetzen und Verordnungen vorgesehen sind.
Wenn die Parteien keine Schlichtung wünschen oder nach Abschluss der Schlichtungsvereinbarung nicht durchführen können, können Sie bei der Schiedskommission für Arbeits- und Personalstreitigkeiten Beijing ein Schiedsverfahren beantragen. Also, wie beantragen Sie es?