Wenn Sie Arbeitsstreitigkeiten wie folgt mit Ihrem Arbeitgeber haben:
(1) Streitigkeiten, die sich aus der Bestätigung von Arbeitsverhältnissen ergeben;
(2) Streitigkeiten, die sich aus dem Abschluss, der Durchführung, der Änderung, der Aufhebung oder Beendigung von Arbeitsverträgen ergeben;
(3) Streitigkeiten, die sich aus der Abberufung, der Entlassung, dem Rücktritt oder dem Verzicht ergeben;
(4) Streitigkeiten, die sich aus Arbeitszeiten, Ruhe- und Urlaubszeiten, Sozialversicherung, Sozialfürsorge, Ausbildung und Arbeitsschutz ergeben;
(5) Streitigkeiten, die sich aus der Arbeitsvergütung, den Kosten für die ärztliche Behandlung bei arbeitsbedingten Verletzungen, der finanziellen Entschädigung oder Kompensation usw. ergeben;
(6) Sonstige Streitigkeiten, die in Gesetzen und Verordnungen vorgesehen sind.
Wenn die Parteien keine Schlichtung wünschen oder nach Abschluss der Schlichtungsvereinbarung nicht durchführen können, können Sie bei der Schiedskommission mit Zuständigkeit für Arbeits- und Personalstreitigkeiten Beijing ein Schiedsverfahren beantragen. Also, wie beantragen Sie es?