Schiedsantrag wegen Arbeits- und Personalstreitigkeit

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2025-01-10

Wenn Sie Arbeitsstreitigkeiten wie folgt mit Ihrem Arbeitgeber haben:

(1) Streitigkeiten, die sich aus der Bestätigung von Arbeitsverhältnissen ergeben; 

(2) Streitigkeiten, die sich aus dem Abschluss, der Durchführung, der Änderung, der Aufhebung oder Beendigung von Arbeitsverträgen ergeben; 

(3) Streitigkeiten, die sich aus der Abberufung, der Entlassung, dem Rücktritt oder dem Verzicht ergeben; 

(4) Streitigkeiten, die sich aus Arbeitszeiten, Ruhe- und Urlaubszeiten, Sozialversicherung, Sozialfürsorge, Ausbildung und Arbeitsschutz ergeben; 

(5) Streitigkeiten, die sich aus der Arbeitsvergütung, den Kosten für die ärztliche Behandlung bei arbeitsbedingten Verletzungen, der finanziellen Entschädigung oder Kompensation usw. ergeben; 

(6) Sonstige Streitigkeiten, die in Gesetzen und Verordnungen vorgesehen sind.

Wenn die Parteien keine Schlichtung wünschen oder nach Abschluss der Schlichtungsvereinbarung nicht durchführen können, können Sie bei der Schiedskommission für Arbeits- und Personalstreitigkeiten Beijing ein Schiedsverfahren beantragen. Also, wie beantragen Sie es?


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