Sonstiges ausländisches Personal, das den Bedürfnissen des inländischen Arbeitsmarktes entspricht und mit den Bestimmungen der nationalen Richtlinien übereinstimmt, wird in die Kategorie C eingestuft. Hierzu gehören:
I Ausländer, die die aktuellen Vorschriften für die Verwaltung von Ausländern, die in China arbeiten, erfüllen.
II Ausländer, die vorübergehend oder kurzfristig (nicht länger als 90 Tage) in China arbeiten.
III Personen, die nach Quotensystemen verwaltet werden. Zum Beispiel ausländische Jugendliche, die im Rahmen von zwischenstaatlichen Vereinbarungen für Praktika nach China kommen, ausländische Studenten und ausländische Absolventen von ausländischen Universitäten, die die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen, und Ausländer, die in speziellen Bereichen wie der Hochseefischerei tätig sind.
(Quelle: Service-System für in China arbeitende Ausländer)