
[Foto: VCG]
Die Nationale Einwanderungsbehörde Chinas hat zehn neue Dienstleistungsmaßnahmen im Bereich Einwanderung sowie Ein- und Ausreiseverwaltung am 3. November bekanntgegeben. Die folgenden Punkte sollten insbesondere von Ausländern aufmerksam verfolgt werden:
Ausweitung des Bereichs von Grenzübergängen mit dem visumfreien 24-Stunden-Transit ohne Durchführung der Grenzkontrollformalitäten
Ab dem 5. November 2025 werden die Maßnahmen zum visumfreien 24-Stunden-Transit ohne Durchführung der Grenzkontrollformalitäten bei Ein- und Ausreise auf zehn internationalen Flughäfen übertragen und ausgeweitet: Tianjin Binhai, Dalian Zhoushuizi, Nanjing Lukou, Fuzhou Changle, Qingdao Jiaodong, Wuhan Tianhe, Nanning Wuxu, Haikou Meilan, Chongqing Jiangbei und Kunming Changshui.
Ein- und ausreisende Passagiere, die innerhalb von 24 Stunden über ein internationales Anschlussflugticket verfügen und an einem der genannten Flughäfen ohne Verlassen des Flughafens direkt zu einem Drittland oder einer Drittregion weiterreisen, können von den Grenzkontrollformalitäten bei Ein- und Ausreise befreit werden.
Hinzufügung von fünf Grenzübergängen in der Provinz Guangdong zu den Grenzübergängen für den visumfreien 240-Stunden-Transit
Ab dem 5. November 2025 werden fünf weitere Grenzübergänge in Guangdong zu den Grenzübergängen für visumfreien 240-Stunden-Transit hinzugefügt: Guangzhou Pazhou Passagierhafen, Hengqin, Hongkong-Zhuhai-Macao-Brücke, Zhongshan-Hafen und West Kowloon Bahnhof der Guangzhou-Shenzhen-Hongkong-Hochgeschwindigkeitsbahn. Die Gesamtzahl der Grenzübergänge für visumfreien 240-Stunden-Transit steigt von 60 auf 65.
Staatsbürger aus 55 Ländern, die unter die Maßnahmen für den visumfreien 240-Stunden-Transit fallen, können mit gültigen internationalen Reiseunterlagen und einem Anschlussflugticket mit festgelegtem Datum und Reiseplan über einen der 65 offenen Grenzübergänge in 24 Provinzen (autonomen Gebieten, regierungsunmittelbaren Städten) visumfrei einreisen und für nicht mehr als 240 Stunden in der vorgeschriebenen Region bleiben und Aktivitäten ausüben.
Während des Aufenthalts sind Aktivitäten wie Tourismus, Geschäftsreisen, Besuche und Familienbesuche erlaubt. Für Aktivitäten wie Arbeit, Studium oder journalistische Tätigkeiten, die eine vorherige Genehmigung erfordern, muss trotzdem ein Visum eingeholt werden, bevor die Einreise erfolgt.
Falls zwischen China und dem Heimatland des Ausländers ein Visafreiheitsabkommen besteht oder China eine einseitige Visumfreiheit bietet, gilt diese Regelung.
Einführung der Online-Eintragung für die Einreisekarte von Ausländern
Ab dem 20. November 2025 können Ausländer vor ihrer Einreise nach China über folgende Kanäle Online-Informationen zur Einreise eintragen: die offizielle Webseite der Nationalen Einwanderungsbehörde Chinas, die Regierungsdienstplattform, die App „Einwanderungsbehörde 12367“, die Miniprogramme auf WeChat (Alipay) sowie das Scannen des QR-Codes für die Einreisekarte über ein Mobiltelefon.
Ausländer ohne Online-Eintragungsbedingungen können bei ihrer Ankunft an den chinesischen Grenzübergängen die Einreiseinformationen online eingeben, indem sie mit dem Mobiltelefon den QR-Code scannen oder die intelligenten Geräte vor Ort nutzen. Alternativ können sie auch eine Einreisekarte für Ausländer ausfüllen.
Die folgenden sieben Gruppen von Ausländern sind von der Eintragung befreit: Inhaber des Daueraufenthaltsausweises für Ausländer der Volksrepublik China, Inhaber des Reiseausweises für Hongkong- und Macao-Anwohner zur Reise zwischen Hongkong, Macao und Festland (nicht-chinesische Staatsbürger), Inhaber von Gruppenvisa oder Teilnehmer an der Gruppenvisumfreiheit, Personen im 24-stündigen Transit, die den begrenzten Bereich des Grenzübergangs nicht verlassen, Personen, die mit Kreuzfahrtschiffen ein- und ausreisen und mit demselben Kreuzfahrtschiff zurückreisen, Einreisende über schnelle Kanäle sowie ausländische Mitarbeiter von Ein- und Ausreise-Verkehrsmitteln.
(Inhaltsquelle: Offizielle Webseite der Volksregierung Chinas)