Die neugeänderte „Verwaltungsordnung für nichtmotorisierte Fahrzeuge in der Stadt Beijing“ (im Folgenden als „Verordnung“ bezeichnet) wird am 1. Mai 2026 offiziell in Kraft treten. Die neuen Vorschriften integrieren Produkt-, Verkehrssicherheit sowie Feuersicherheit in die gesamte Kette - von der Produktion und dem Verkauf über die Registrierung und Nutzung bis hin zum Abstellen und Aufladen.
Die Verordnung legt fest, dass Elektrofahrräder, motorisierte Rollstühle für Menschen mit Behinderungen sowie andere von der Stadtregierung festgelegte Fahrzeuge nur nach einer Registrierung in Beijing auf den Straßen fahren dürfen. Zudem werden die Verfahren für Änderungs-, Übertragungs- und Löschungsanträge konkretisiert. Zu den Kernbestimmungen zählen:
Für bereits registrierte Fahrzeuge muss innerhalb von 30 Tagen eine Änderungs- oder Übertragungsregistrierung beantragt werden, sobald sich die Eigentümerdaten ändern oder das Eigentum übertragen wird.
Wenn ein Fahrzeug verloren geht, zerstört wird, beschädigt wird, zurückgegeben wird oder nicht mehr genutzt wird, ist eine Löschungsregistrierung erforderlich.
Antragsteller in solchen Verfahren müssen bei der Aufklärung von Verkehrsverstößen und Unfällen kooperieren.
In Übereinstimmung mit den neuen nationalen Standards und den Herstellerempfehlungen wird zudem eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren für den Fahrzeugschein und das Nummernschild für Elektrofahrräder eingeführt. Nach Ablauf dieser Frist können sie erneut beantragt werden.
Um den Bürgern die Umsetzung zu erleichtern, erarbeitet das Verkehrsmanagement des Büros für öffentliche Sicherheit von Beijing derzeit ergänzende Registrierungsverfahren. Geplant sind mehr Registrierungsstellen, vereinfachte Abläufe, der Verkauf von Fahrzeugen mit bereits zugeteilten Nummernschildern sowie Online-Dienstleistungen, um den Service benutzerfreundlicher zu gestalten.
Die Verordnung enthält weitere wichtige Anpassungen: So ist das Tragen eines Schutzhelms für Fahrer und Mitfahrer von Elektrofahrrädern nun verpflichtend vorgeschrieben. Das zulässige Höchstalter für Mitfahrer auf dem Rücksitz wurde von 12 auf 16 Jahre erhöht. Die entsprechenden Verkehrsregeln sind hier zu finden.
(Inhaltsquelle: Beijing Youth Daily)