Leben in Beijing
Beantragung eines Führerscheins in der VR China mit einem nicht-festlandchinesischen Führerschein
Antrag nur in 3 Schritten
Zuständige Behörde
Fahrzeugverwaltungsamt des Verkehrsverwaltungsbüros des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing
Zuständige Dienststelle
(1) Für Ausländer, für Einwohner aus Hongkong, Macau und Taiwan, die keinen Aufenthaltsnachweis für Hongkong/Macau/Taiwan (港澳台居民居住证) besitzen, sowie für Personen über 70 Jahre, die diesen Nachweis bereits besitzen, und für ständige Einwohner Macaus mit gültigem macauischem Führerschein für leichte Wagen (Klasse B und beschränkte Klasse B für Wagen mit Automatikgetriebe) oder höher, die den Führerschein der Klasse Kleinwagen oder Kleinwagen mit Automatikgetriebe ohne Prüfung beantragen möchten, ist die Hauptstelle des Fahrzeugverwaltungsamtes zuständig.
(2) Für Festlandchinesen und Personen unter 70 Jahren, die bereits den Aufenthaltsnachweis für Hongkong/Macau/Taiwan besitzen, gelten folgende Zuständigkeiten:
1. Antragsteller, deren höchste beantragte Führerscheinklasse die Klasse große Busse oder große LKW ist, stellen den Antrag bei der Zweigstelle Beijing-Chaoyang (Jingchao), Beijing-Süd (Jingnan) oder Beijing-Nord (Jingbei).
2. Antragsteller, deren höchste beantragte Führerscheinklasse die Klasse schwere Anhänger ist, stellen den Antrag bei der Zweigstelle Beijing-Süd (Jingnan).
3. Antragsteller, deren höchste beantragte Führerscheinklasse die Klasse mittelgroße Busse ist, stellen den Antrag bei der Zweigstelle Beijing-Chaoyang (Jingchao), Beijing-Fengtai (Jingfeng), Beijing-Süd (Jingnan) oder Beijing-Nord (Jingbei).
4. Antragsteller der anderen Führerscheinklassen stellen den Antrag bei beliebiger Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsamtes.
(3) Nach Erhalt des Führerscheins kann der Antragsteller über die App „Verkehrsverwaltung 12123“ (交管12123) einen elektronischen Führerschein beantragen.
Dienstzeiten
Hauptstelle und Zweigstellen des Fahrzeugverwaltungsamtes: Montag bis Freitag 8:30–18:00 Uhr, Samstag und Sonntag 9:00–16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen).
Informationshotline
010-12123