StartseiteLeben in BeijingUnbefristete AufenthaltserlaubnisIn Zhongguancun angestellte chinesischstämmige Ausländer

In Zhongguancun angestellte chinesischstämmige Ausländer

Ausländer mit chinesischer Abstammung, die zum Datum der Antragsstellung 4 Jahre ununterbrochen bei einem Zhongguancun-Unternehmen mit einer Arbeitsaufenthaltserlaubnis gearbeitet und sich kumulativ mindestens 6 Monate pro Jahr in China aufgehalten haben, dürfen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

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