An Schlüsseluniversitäten und -hochschulen angestellte Mitarbeiter

Ausländer, die als Professor oder Assistenzprofessor an Schlüsseluniversitäten oder -hochschulen in Beijing tätig sind oder gleiche Behandlung genießen, am Datum der Antragsstellung mindestens 4 Jahre ununterbrochen  gearbeitet haben, sich in diesen 4 Jahren kumulativ mindestens 3 Jahre in China aufgehalten haben und eine positive Steuerbilanz nachweisen können, dürfen die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Anhänge