Leben in Beijing
Anmeldung der Eheschließung zwischen Ausländern, Überseechinesen und Ansässigen aus Hongkong, Macao oder Taiwan
Dinge, die Sie im Voraus wissen sollten
1. Eine der Parteien arbeitet oder lebt in der Stadt Beijing (außer der Eheschließung zwischen Ausländern);
2. Beide Parteien streben freiwillig die Eheschließung an und stellen den Antrag auf die Eheschließung bei der Stelle für Eheregistrierungen gemeinsam;
3. Der Mann darf nicht jünger als 22 Jahre alt sein, die Frau darf nicht jünger als 20 Jahre alt sein.
4. Keiner der Partei hat einen Ehepartner;
5. Die Parteien sind innerhalb von 3 Generationen nicht direkt (in gerader Linie) und auch nicht in einer Seitenlinie miteinander blutsverwandt.