Antragsvoraussetzungen

2021-08-18

1. Eine der Parteien arbeitet oder lebt in der Stadt Beijing (außer der Eheschließung zwischen Ausländern);

2. Beide Parteien streben freiwillig die Eheschließung an und stellen den Antrag auf die Eheschließung bei der Stelle für Eheregistrierungen gemeinsam;

3. Der Mann darf nicht jünger als 22 Jahre alt sein, die Frau darf nicht jünger als 20 Jahre alt sein.

4. Keiner der Partei hat einen Ehepartner;

5. Die Parteien sind innerhalb von 3 Generationen nicht direkt (in gerader Linie) und auch nicht in einer Seitenlinie miteinander blutsverwandt.

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