Ausländer, die in China arbeiten möchten, müssen die Arbeitserlaubnis für Ausländer sowie die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Ausländer, die aufgrund besonderer Umstände von der Pflicht zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis befreit werden, müssen andere Bescheinigung vorlegen.
Weiterführende Informationen über Beantragung einer Arbeitserlaubnis finden Sie in den folgenden Merkblättern. Bitte achten Sie darauf, dass es verschiedene Kategorien von Arbeitserlaubnis für unterschiedliche Antragsteller gibt.