Die Meldung der Sozialversicherungsbeitragsbemessungsentgelte für das Jahr 2026 in Beijing hat begonnen

german.beijing.gov.cn
2026-06-30

Die zuständigen Behörden der Stadt Beijing haben kürzlich gemeinsam eine Bekanntmachung veröffentlicht, in der die Einzelheiten zur Meldung der Sozialversicherungsbeitragsbemessungsentgelte (Bemessungsgrundlagen) für Arbeitgeber und flexible Beschäftigte im Jahr 2026 geregelt werden. Die Meldefrist läuft vom 10. Juni bis zum 25. Juli.

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[Foto: VCG]

Arbeitgeber können die Meldung über den Sozialversicherungsbeitrags-Client, das Elektronische Steuerportal der Stadt Beijing, die Serviceschalter für Steuerangelegenheiten in den Sozialversicherungshallen oder die Steuerservicehallen abgeben. Grundlage für die Meldung der Beitragsbemessungsentgelte für das Jahr 2026 ist das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer im Kalenderjahr 2025. Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gilt: Die Bemessungsgrundlage für die betriebliche Altersvorsorge (Betriebsrente) entspricht derjenigen der allgemeinen Rentenversicherung – eine gesonderte Meldung ist nicht erforderlich. Arbeitgeber sind verpflichtet, das tatsächliche durchschnittliche Monatsentgelt ihrer Arbeitnehmer im Vorjahr korrekt zu melden.

Wenn Arbeitgeber innerhalb der festgelegten Frist die Sozialversicherungsbeitragsbemessungsentgelte an die Steuerbehörde melden, können sie über die Online-Plattform für Wohnungsfonds der Stadt Beijing (https://gjj.beijing.gov.cn/web/index/dwwsywpt/index.html) oder die Serviceschalter für Wohnungsfonds die Wohnungsfondsabteilung autorisieren, die bereits gemeldeten Sozialversicherungsbeitragsbemessungsentgelte durch Datenaustausch abzurufen und als Bemessungsgrundlage für den Wohnungsfonds zu verwenden – eine erneute Meldung ist nicht erforderlich.

Für flexible Beschäftigte kann die Meldung über das „Jingtong“-Miniprogramm, das Elektronische Steuerportal der Stadt Beijing, die Serviceschalter für Steuerangelegenheiten in den Sozialversicherungshallen oder die Steuerservicehallen erfolgen. Als Bemessungsgrundlage kann der Betrag zwischen der Untergrenze und der Obergrenze der allgemeinen Rentenversicherung für Arbeitnehmer gewählt werden. Die Bemessungsgrundlagen für beide Versicherungszweige müssen übereinstimmen. Der standardmäßige Zahlungszyklus ist monatlich. Entscheidet sich der Beitragszahler für eine vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlung entscheidet, muss er die Serviceschalter für Steuerangelegenheiten in der Sozialversicherungshalle oder die Steuerservicehallen innerhalb der Beitragsfrist für den Monat August (10. bis 25. August) persönlich aufsuchen. Die gesetzliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer wird monatlich zu einem festen Betrag gezahlt. Wird die Bemessungsgrundlage nicht fristgerecht gemeldet, so wird die Sozialversicherungsbeitragsbemessungsgrundlage für das Jahr 2026 auf der Grundlage der Bemessungsgrundlage des Vorjahres festgelegt. Liegt diese unter der Untergrenze der allgemeinen Rentenversicherung, wird die Untergrenze als Bemessungsgrundlage herangezogen. Der Zahlungszyklus bleibt standardmäßig monatlich.

Die Obergrenze und Untergrenze der Sozialversicherungsbeitragsbemessungsgrundlagen für das Jahr 2026 werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert bekannt gegeben.

(Inhaltsquelle: Offizielles WeChat-Konto des Informationsbüros der Volksregierung der Stadt Beijing „Beijing Fabu“ (北京发布))

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