Chinas Staatliche Verwaltung für Marktregulierung hat die „Dokumentenvorschriften für die Registrierung von Marktteilnehmern (Ausgabe 2026)“ sowie die „Vorschriften für einzureichende Unterlagen bei der Registrierung von Marktteilnehmern (Ausgabe 2026)“ erlassen. Mit den neuen Vorschriften werden die Verfahren zur Einreichung von Bestellungs- und Abberufungsdokumenten für Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder und andere leitende Funktionsträger optimiert sowie die vorzulegenden Unterlagen vereinfacht. Die neuen Vorschriften sind seit dem 1. Mai 2026 landesweit verbindlich angewandt.
Die Stadt Beijing hat dazu ein innovatives begleitendes Maßnahmenpaket unter dem Schlagwort „1+2+3“ auf den Weg gebracht:
„1“ steht für ein kompaktes Paket von Leitfäden: Für sämtliche Geschäftsszenarien werden umfassende Einweg-Merkblätter erstellt, die den gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens von der Gründung bis zur Auflösung abdecken.
„2“ steht für zwei parallele Dienstwege für Online- und Offline-Services: Das integrierte Online- und das Offline-Servicesystem werden weiter ausgebaut. Die Plattform für Unternehmensservices, „E-Fenster“ (e窗通), wird kontinuierlich optimiert und schrittweise auf vollständig digitale Verfahren umgestellt.
„3“ steht für die Koordination der drei Regionen Beijing, Tianjin und Hebei: Die Marktaufsichtsbehörden der drei Regionen haben gemeinsame Mustersatzungen und Muster für Kooperationsverträge erarbeitet, um einheitliche Dokumentenvorlagen und Eintragungsstandards zu gewährleisten. Ziel ist eine gebietsübergreifende, einheitliche Bearbeitung von Anträgen – von der Registrierung über die Ausstellung bis zur Zustellung der Urkunden.
(Inhaltsquelle: Beijing Daily)