Für die Einreise nach China benötigen Ausländer ein gültiges Visum. Bitte achten Sie auf die Aufenthaltsdauer und Gültigkeitsdauer Ihres Visums. Ausländer, die Ihre Aufenthaltsdauer verlängern möchten, sollten spätestens drei Tage vor Ablauf des Visums den Antrag auf Verlängerung bei den zuständigen Behörden stellen.
Die detaillierten Anweisungen zur Verlängerung, Erneuerung oder Ersetzung des Visums lauten wie folgt:
Die Bearbeitungsdauer beträgt insgesamt 7 Werkstage. Während dieses Zeitraums kann sich der Antragsteller mit der Empfangsbestätigung des Antrags rechtmäßig auf dem chinesischen Festland aufhalten.
1. Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: Andingmendong-Straße 2, Bezirk Dongcheng (an der südöstlichen Seite der Beixiaojie-Brücke, Erhuan-Straße).
2. Servicezentrum für Ausländer von Zhongguancun der Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: Shuangyushu Beili A Hof 22, Bezirk Haidian.
3. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Chaoyang des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: 1. und 2. Etage, Gebäude 304, BEZ IT Park, Jiuxianqiaobei-Straße A-10, Bezirk Chaoyang, Beijing.
(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Chaoyang, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für öffentliche Sicherheit“ bzw. ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Chaoyang, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung von Innovationen und Entwicklung Beijings“ erfüllen, bzw. Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen. )
4. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shunyi des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: 1. und 2. Etage, Gebäude 3, Tianzhudong-Straße 3, Bezirk Shunyi, Beijing.
(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Shunyi, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für öffentliche Sicherheit“ bzw. ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Shunyi, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung von Innovationen und Entwicklung Beijings“ erfüllen, bzw. Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)
5. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: Guchengnanli A-3, Bezirk Shijingshan, Beijing
(Nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)
6. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Tongzhou des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: Beiguan-Straße 19, Gemeinde Yongshun, Bezirk Tongzhou, Beijing
(Nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)
1. Bei den obengenannten Dienststellen außer der Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: montags - samstags 09:00-17:00
2. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: montags - samstags 09:00-12:00 Uhr, 13:30-17:30 Uhr
Für gesetzliche Feiertage gelten separate Regelungen.