Ausländer, die herausragende Beiträge zur wirtschaftlichen oder sozialen Entwicklung Chinas geleistet haben oder sonstige Bedingungen erfüllen, können auf eigenen Antrag mit Genehmigung vom Ministerium für öffentliche Sicherheit eine „Unbefristete Aufenthaltserlaubnis“ erhalten. Ausländer, die die „Unbefristete Aufenthaltserlaubnis“ schon bekommen haben, müssen mit ihr in China wohnen und arbeiten sowie ihr und einem gültigen Reisepass aus China ausreisen oder nach China einreisen.

  • Ein Ausländer, der im Besitz von einem „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“ ist, muss dessen Erneuerung innerhalb eines Monats vor Ablauf des Ausweises beantragen. Ferner muss er den Ersatz des Ausweises innerhalb eines Monats nach einer Inhaltsänderung des Ausweises beantragen. Bei Beschädigung oder Verlust des Ausweises muss er umgehend Ersatz oder Erneuerung beantragen.

Hinweis
  • Nach der Genehmigung der nationalen Einwanderungsbehörde wird die Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing den „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“ erstellen.

  • Holen Sie Ihren Ausweis bitte bei der entsprechenden Zweigstelle ab.

Standorte

  • Standort: Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

    Adresse: Andingmendong-Straße 2, Bezirk Dongcheng (an der südöstlichen Seite der Beixiaojie Brücke, Erhuan-Straße)

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Öffnungszeiten

  • Öffnungszeiten für alle Standorte außer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr.

  • Öffnungszeiten für die Zweigstelle im Bezirk Shijingshan: montags-samstags 9:00-12:00 Uhr; 13:30-17:30 Uhr.

  • Erster Antrag

    CNY ¥1500

  • Ausweis erstellen

    CNY ¥300

  • Ausweis erneuern

    ​CNY ¥300

  • Ausweis ersetzen

    CNY ¥600